Art und Ausführung der Bestattung sollten der Persönlichkeit des Verstorbenen entsprechen.
Die Erdbestattung
Oft wird eine klassische Erdbestattung gewünscht. Sie können wählen zwischen Wahlgrab, Reihengrab und Rasen-Reihengrab.
Wahlgrab: wählbar mit freier Gestaltung. Nach Ablauf des Nutzungs- und Ruherechtes besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Urnen können zusätzlich beigesetzt werden.
Reihengrab: nicht frei wählbar. Sie haben keinen Einfluss auf die Lage. Meist besteht eine feste Gestaltungsvorschrift. Keine Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechtes. Die Beisetzung von Urnen ist vielfach eingeschränkt.
Die Feuerbestattung
Sie ist nur möglich, wenn eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt oder Sie von den nächsten Angehörigen angeordnet wird.
Die Einäscherung erfolgt in einem Sarg.
Sie entscheiden zwischen einer Trauerfeier am Sarg oder an der Urne. Die Beisetzung findet nach Einäscherung in einer Urne statt. Sie können wählen zwischen verschiedenen Urnengräbern, einer klassischen Urnenbestattung, einer Seebestattung, in anonymen Gräbern oder Baumbestattungen. Bestimmte Friedhöfe bieten die Möglichkeit, die Asche zu verstreuen.
Grundsätzlich besteht für Erdbestattung wie für die Urnenbeisetzung Friedhofszwang.
