Antworten auf das, was viele bewegt.
Rund um Bestattung, Kosten und Formalitäten gibt es viele Fragen – und keine davon ist falsch. Hier finden Sie die häufigsten Antworten. Und für alles Weitere sind wir nur einen Anruf entfernt.
Im Trauerfall
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Rufen Sie zunächst einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Danach genügt ein Anruf bei uns – wir kümmern uns um alle weiteren Schritte und überführen den Verstorbenen würdevoll. Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite Im Trauerfall.
Wer ist verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern?
In Nordrhein-Westfalen sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig – in dieser Reihenfolge: Ehe- bzw. Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung.
Welche Formalitäten muss ich selbst erledigen?
Sehr wenig. Wir übernehmen alle Behördengänge, Beurkundungen, Anträge und Abmeldungen für Sie – und besprechen mit Ihnen nur das, was Sie selbst entscheiden müssen. Auf Wunsch begleiten wir auch Notartermine.
Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?
In NRW muss die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Todesfeststellung erfolgen. Über diese Zeit hinaus kümmern wir uns gerne um die Beantragung einer Fristverlängerung. Die Urnenbeisetzung kann danach in Ruhe geplant werden. Wir stimmen alle Termine mit Ihnen und den Beteiligten ab – ohne Hektik.
Kann ich mich noch persönlich verabschieden?
Ja, in fast allen Fällen. In unseren eigenen Abschiedsräumen können Sie sich in geschützter Atmosphäre und ohne Zeitdruck verabschieden – auch mehrmals. Sagen Sie uns einfach, was Ihnen wichtig ist.
Bestattungsarten & Ablauf
Welche Bestattungsarten gibt es?
Die wichtigsten Formen sind Erdbestattung und Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung. Darüber hinaus gibt es See- und Flussbestattung, Wald- und Baumbestattung, Tree of Life, Diamantbestattung, Luftbestattung, anonyme Bestattung und das Verstreuen der Asche. Eine Übersicht finden Sie unter Bestattungsarten.
Werden bei der Einäscherung mehrere Menschen gleichzeitig kremiert?
Nein. In Deutschland wird jeder Mensch einzeln eingeäschert – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein feuerfester Schamottstein mit Kennnummer begleitet den Verstorbenen durch den gesamten Vorgang, sodass die Identität jederzeit zweifelsfrei gesichert ist.
Wo darf ich bestattet werden – muss es der Friedhof am Wohnort sein?
Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Wahl. Wir führen Beisetzungen auf allen Friedhöfen in Dortmund und Castrop-Rauxel und Umgebung durch – und auch deutschlandweit, etwa in der alten Heimat. Auch Bestattungswälder wie der RuheForst Cappenberg, FriedWald Herten oder Ruhewald Sandfort sind möglich.
Kann die Trauerfeier auch außerhalb einer Kapelle stattfinden?
Ja. Neben Friedhofskapellen, Kirchen und unserer eigenen Trauerhalle in Castrop-Rauxel sind auch besondere Orte möglich – wir haben zum Beispiel schon eine Trauerfeier in einer Brauerei oder im eigenen Garten ausgerichtet. Erzählen Sie uns Ihre Idee, wir kümmern uns um die Umsetzung.
Können Angehörige in der Ferne an der Trauerfeier teilnehmen?
Ja, auf Wunsch übertragen wir die Trauerfeier per Video – so können auch Angehörige teilnehmen, die nicht anreisen können.
Kosten & Vorsorge
Was kostet eine Bestattung?
Das hängt von der Bestattungsart, dem Friedhof und Ihren Wünschen ab. Zu den Kosten gehören unsere Leistungen, die Gebühren von Friedhof und Krematorium sowie Fremdleistungen wie Floristik oder Trauerredner. Wir stehen für ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis und erstellen Ihnen immer ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.
Was ist eine Sozialbestattung?
Wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nachweislich nicht tragen können, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Wir beraten Sie diskret und sorgen auch hier für einen würdevollen Abschied.
Warum sollte ich eine Bestattungsvorsorge abschließen?
Mit einer Vorsorge legen Sie Ihre Wünsche verbindlich fest und entlasten Ihre Angehörigen emotional wie finanziell. Das Kapital wird treuhänderisch über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgesichert. Mehr dazu auf unserer Seite Vorsorge.
Zahlt die Krankenkasse etwas zur Bestattung dazu?
Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Es können aber andere Leistungen bestehen, z. B. aus Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, von Arbeitgebern oder Vereinen. Wir helfen Ihnen, mögliche Ansprüche zu prüfen und zu beantragen.
Was passiert mit Rente, Versicherungen und Verträgen des Verstorbenen?
Wir übernehmen die Abmeldung bei der Renten- und Krankenversicherung und unterstützen Sie bei der Benachrichtigung von Versicherungen. Auch Abos, Telefonanbieter und ähnliche Verträge melden wir für Sie ab bzw. unterstützen Sie dabei.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns – wir beantworten jede Frage persönlich und verständlich.